Aufhebungsvertrag und betriebsbedingte kündigung

Will der Arbeitgeber Stellen reduzieren, spricht er meist eine betriebsbedingte Kündigung aus. Dagegen können Sie sich wehren, indem Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. 1 Droht der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung und bietet gleichzeitig die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an. 2 In den Aufhebungsvertrag ist die Klarstellung aufzunehmen, dass er zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers. 3 Um einer betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen, können Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen auch selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. 4 Der Aufhebungsvertrag wird nicht vor Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist wirksam. Zwischen Unterschrift und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses muss also die Dauer der Kündigungsfrist einer betriebsbedingten Kündigung verstreichen. Im Aufhebungsvertrag ist eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vereinbart ODER. 5 Während eine Kündigung jedoch einseitig ausgesprochen wird, schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich ab. Wichtig ist folgender Unterschied: Gegen eine Kündigung können Sie vor Gericht klagen. Die Erfolgsaussichten sind oft gut. Ihr Arbeitsplatz kann so gerettet werden. 6 Damit der Aufhebungsvertrag auch formal wirksam ist, muss er schriftlich abgefasst werden. Wie bei einer Kündigung bedarf es der Schriftform, § BGB. Eine Vereinbarung per Fax oder E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. 7 Der Aufhebungsvertrag bietet für die*den Arbeitgeber*in den Vorteil, dass keine gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Somit kann mit dem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis sofort oder zeitnah beendet werden. 8 Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung? Gelegentlich bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag an. Dies kann für den Arbeitnehmer mit Vorteilen aber auch mit Nachteilen verbunden sein. Für den Arbeitnehmer nachteilig sind insbesondere folgende Fakten: Sperrfrist. 9 Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich wie folgt: Beim Aufhebungsvertrag kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während bei der Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet wird. aufhebungsvertrag betriebsbedingt sperrzeit 10 Wer zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angekündigten betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag abschließt, bekommt keine Probleme mit dem Arbeitsamt. 11